Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen §§ 651 BGB

I. Abschluss eines Reisevertrages

a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte in Schriftform mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen, kann aber auch mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters zustande.

b) Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mit aufgeführten

Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.

II. Reisebestätigung / Rechnung

Nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,- pro Person zzgl. der abgeschlossenen Reiseversicherungen fällig. Der Restbetrag der Reisekosten wird 4 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig. Der Sicherungsschein unserer Insolvenzversicherung im Sinne des §651k BGB wird bereits mit der Reisebestätigung / Rechnung verschickt.

III. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Reisebestätigung sowie der Reisebeschreibung im jeweils geltenden Katalog. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Kundenanmeldung ab, so gilt unsere Bestätigung als neues Angebot an den Kunden, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das der Kunde innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen kann.

IV. Haftung

a) Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

• soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch

• soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

c) Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

V. Rücktritt durch Kunden / Umbuchung / Ersatzperson

a) Jederzeit vor Reisebeginn können Sie vom Reisevertrag zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Unter Berücksichtigung der durch uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben, betragen die Rücktrittsgebühren:

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,

bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,

bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,

ab dem 6. Tag vor Reisebeginn bis 24 Stunden vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,

Nichtantritt der Reise (gilt ab 24 Std. vor Reisebeginn) 90 % des Reisepreises.

Dem Reisenden steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

b) Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, eine Kostenpauschale von € 50,- zu berechnen.

c) Bis Reisebeginn kann eine Ersatzperson gestellt werden. Diese muss uns vor Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Wir können dem bei Vorliegen wichtiger Gründe widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs bleibt Ihnen die Möglichkeit des Rücktritts zu den vorgenannten Bedingungen unbenommen. Widersprechen wir nicht, kostet die Gestellung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von € 50,-.

VI. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen sind nicht erstattungspflichtig.

VII. Ausschluss

Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung etc.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

VIII. Gepäckbeförderung

Gepäck wird im normalen Umfang befördert.  Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.

IX. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, dem Veranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelrüge nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Wir empfehlen hier die Schriftform. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb zwei Jahre nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

X. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

a.) Der Veranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

b.) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

c.) Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

XI. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:

a) wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

b) wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

c) bis zum 28. Tag vor Reiseantritt, wenn die im Prospektkatalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird; ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen unterrichtet der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich nach Kenntnis hiervon. Der Kunde erhält umgehend den gesamten Reisepreis zurück oder kann ohne Umbuchungsgebühr eine andere Reise aus unserem Katalogprospekt buchen.

XII. Veranstalter

Veranstalter der Handballcamps ist ULTRA TOURS Sportreisen, Leverkusen.

XIII. Reiserücktrittsversicherung / RundumSorglos-Paket

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder des RundumSorglos-Paketes.

XIV. Leistungs- und Preisänderungen

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und waren die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und für uns nicht vorhersehbar, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht mehr zulässig.

Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir dazu in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Angebot anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen, wozu die Schriftform empfohlen wird.

XV. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Leverkusen. Für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche des Reiseveranstalters gegen den Kunden der Gerichtsstand Leverkusen vereinbart.

XVI. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen

Erweist sich eine der vorstehenden Bedingungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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